Öffentliche Artikelquelle
E-Mail an die Redaktion
Von: Redaktion LK Altmarkkreis Salzwedel
Absender: •••@altmarkkreis.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: Altmarkkreis Salzwedel | 2026-10-28 | PM: Aufruf zur Interessensbekundung | Altmarkkreis Salzwedel sucht Träger für die Durchführung der Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII
PRESSEMITTEILUNG
2026-10-28 | Nr. 316
Aufruf zur Interessensbekundung
Altmarkkreis Salzwedel sucht Träger für die Durchführung der Erziehungs-
und Familienberatung nach § 28 SGB VIII
Altmarkkreis Salzwedel, 28.10.2026: Der Altmarkkreis Salzwedel hat einen
Aufruf zur Interessenbekundung für die Durchführung der Erziehungs- und
Familienberatung nach § 28 SGB VIII veröffentlicht.
Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es,
Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten
Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe
für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.
Das Verfahren ist offen und richtet sich nach § 75 SGB VIII an anerkannte
Träger der freien Jugendhilfe.
Es umfasst folgende Leistung im Altmarkkreis Salzwedel:
· § 16 SGB VIII ? Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
· § 17 SGB VIII ? Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung
· § 18 SGB VIII ? Beratung zur Personensorge und zum Umgangsrecht,
inkl. begleitetem Umgang
· § 28 SGB VIII ? Erziehungsberatung
· § 27 SGB VIII ? Hilfe zur Erziehung
· § 41 SGB VIII ? Beratung junger Volljähriger
· § 8a SGB VIII ? Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
· § 156 FamFG ? Gerichtsnahe Beratung in Umgangs- und
Sorgerechtsstreitigkeiten
Für die Leistungserbringung im gesamten Kreisgebiet des Altmarkkreises
Salzwedel ergibt sich für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 ein
Budget im Umfang von 387.000,00 ?.
Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen Leistungsvertrag zum
01.07.2027 abzuschließen. Durch den verkürzten Leistungszeitraum reduziert
sich das Budget anteilig.
Die Beratungsangebote sollen weiterhin langfristig in die kommunale
Infrastruktur integriert werden.
Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens sind die in den
dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Leistungen in Art und Umfang (
Leistungsbeschreibung ? Anlage 1)
Interessenbekundungen können bis 15.01.2027 eingereicht werden. Zur
Fristwahrung kann vorab einer postalischen Übersendung auch eine Zusendung
per Mail an •••@••• erfolgen.
Die postalische Übersendung der Interessenbekundung ist an nachfolgenden
Adressat zu richten: Altmarkkreis Salzwedel | Jugendamt |
Karl-Marx-Straße 32 | 29410 Salzwedel.
Nachfragen sind ausschließlich schriftlich per Mail an
•••@••• zu richten.
Aktualisierungen zum Interessenbekundungsverfahren werden interessierten
Trägern der Jugendhilfe auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel zur
Verfügung gestellt. Jeder Interessent ist eigenverantwortlich, sich dort
über Aktualisierungen zu informieren.
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt Träger aussichtsreicher
Interessenbekundungen zu einem vertiefenden Gespräch einzuladen.
>> Den vollständigen Aufruf zur Interessensbekundung inklusive
Leistungsbeschreibung, Checkliste und Bewertungsmatrix finden Sie hier
Anlagen:
1. PM in PDF
2. Online auf der Webseite des Landkreises
Mit