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Betreff: Altmarkkreis Salzwedel | 2026-10-28 | PM: Aufruf zur Interessensbekundung | Altmarkkreis Salzwedel sucht Träger für die Durchführung der Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII

PRESSEMITTEILUNG 2026-10-28 | Nr. 316 Aufruf zur Interessensbekundung Altmarkkreis Salzwedel sucht Träger für die Durchführung der Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII Altmarkkreis Salzwedel, 28.10.2026: Der Altmarkkreis Salzwedel hat einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Durchführung der Erziehungs- und Familienberatung nach § 28 SGB VIII veröffentlicht. Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen. Das Verfahren ist offen und richtet sich nach § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Es umfasst folgende Leistung im Altmarkkreis Salzwedel: · § 16 SGB VIII ? Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie · § 17 SGB VIII ? Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung · § 18 SGB VIII ? Beratung zur Personensorge und zum Umgangsrecht, inkl. begleitetem Umgang · § 28 SGB VIII ? Erziehungsberatung · § 27 SGB VIII ? Hilfe zur Erziehung · § 41 SGB VIII ? Beratung junger Volljähriger · § 8a SGB VIII ? Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung · § 156 FamFG ? Gerichtsnahe Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten Für die Leistungserbringung im gesamten Kreisgebiet des Altmarkkreises Salzwedel ergibt sich für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 ein Budget im Umfang von 387.000,00 ?. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen Leistungsvertrag zum 01.07.2027 abzuschließen. Durch den verkürzten Leistungszeitraum reduziert sich das Budget anteilig. Die Beratungsangebote sollen weiterhin langfristig in die kommunale Infrastruktur integriert werden. Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens sind die in den dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Leistungen in Art und Umfang ( Leistungsbeschreibung ? Anlage 1) Interessenbekundungen können bis 15.01.2027 eingereicht werden. Zur Fristwahrung kann vorab einer postalischen Übersendung auch eine Zusendung per Mail an •••@••• erfolgen. Die postalische Übersendung der Interessenbekundung ist an nachfolgenden Adressat zu richten: Altmarkkreis Salzwedel | Jugendamt | Karl-Marx-Straße 32 | 29410 Salzwedel. Nachfragen sind ausschließlich schriftlich per Mail an •••@••• zu richten. Aktualisierungen zum Interessenbekundungsverfahren werden interessierten Trägern der Jugendhilfe auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel zur Verfügung gestellt. Jeder Interessent ist eigenverantwortlich, sich dort über Aktualisierungen zu informieren. Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt Träger aussichtsreicher Interessenbekundungen zu einem vertiefenden Gespräch einzuladen. >> Den vollständigen Aufruf zur Interessensbekundung inklusive Leistungsbeschreibung, Checkliste und Bewertungsmatrix finden Sie hier Anlagen: 1. PM in PDF 2. Online auf der Webseite des Landkreises Mit

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