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Betreff: PM: Die Hansestadt Stendal sucht neue Schiedspersonen - Formlose Bewerbung für Ehrenamt ab 2026 möglich
Pressemitteilung
vom: 26.08.25
Formlose Bewerbung für Ehrenamt ab 2026 möglich
Die Hansestadt Stendal sucht neue Schiedspersonen
Die Amtszeit der aktuellen Schiedspersonen der Schiedsstellen I und II der
Hansestadt Stendal neigt sich dem Ende zu. Aus diesem Grund sucht die
Hansestadt Stendal für die neue Wahlperiode 2026 bis 2030 neue
Schiedspersonen.
Schiedsstellen sind Einrichtungen, die zur außergerichtlichen Schlichtung
von Streitigkeiten zwischen Bürger*innen, Vereinen, Unternehmen oder
anderen Einrichtungen dienen. Sie haben die Aufgabe, durch einen Vergleich
eine friedliche Einigung zu erzielen und den Rechtsfrieden
wiederherstellen. Schiedsstellen sind daher wichtige Einrichtungen des
Justizwesens und fördern einen angemessenen Interessenausgleich, sparen
den streitenden Parteien bei einer Einigung Kosten und entlasten die
Gerichte.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Schiedsperson ist die Vollendung des
25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb der Hansestadt Stendal oder
ihrer Ortsteile. Zudem müssen potenzielle Schiedspersonen nach ihrer
Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für diese Tätigkeit geeignet sein. Dazu
gibt der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. folgende
Auskunft:
„Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind
gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur
Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die
Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen.
Der Rat oder die Bezirksvertretung der Gemeinde wählt die Schiedsperson
auf fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson
tritt ihr Amt erst an, wenn sie von der Leitung des zuständigen
Amtsgerichtes bestätigt, verpflichtet oder vereidigt ist.“
Betreut werden die beiden Schiedsstellen der Hansestadt Stendal von der
Abteilung Recht der Stadtverwaltung. Das formlose Schreiben zur Bewerbung
ist zu richten an:
Hansestadt Stendal, Abt. 1.5. - Recht und ZVS, Markt 14/15, 39576
Hansestadt Stendal.
Sollten sie weitere Fragen haben, werden diese gerne unter 03931/65-1101
beantwortet.
BU:
Der aktuell amtierende Vorstand und weitere Vertreter*innen auf Bundes-und
Landesebene freuen sich über neue Gesichter und Unterstützung in den
städtischen Schiedsstellen. Die Personen auf dem Bild sind von Links
gesehen: Herr Weber (Vorsitzender Bezirksvereinigung Stendal), Herr Dr.
Wobst (Stellv. BDS-Landesvorsitzender S-A), Herr Köhler (IT-Beauftragter
der Bezirksvereinigung Stendal), Frau Sedlick (stellv. Vorsitzende u.
Schatzmeisterin der Bezirksvereinigung Stendal), Herr Dr. Gülland
(BDS-Landesvorsitzender S-A), Frau Zilkenat (Schriftführerin der
Bezirksvereinigung Stendal) und Frau Ganteföhr (Bundesvorsitzende des
BDS).
Wir danken für Hinweise in den Medien.
Mit
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