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Betreff: PM: Hinweise zu Veranstaltungen

Pressemitteilung vom: 02.11.2026 Hinweise zu Veranstaltungen Gemäß § 5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA) unterliegen der Karfreitag ab 05:00 Uhr, der Volkstrauertag ab 05:00 Uhr bis 16:00 Uhr, der Totensonntag ab 05:00 Uhr sowie der Heiligabend ab 16:00 Uhr als staatlich anerkannte Feiertage dem erhöhten Schutz. Demzufolge sind alle öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Theatervorführungen, Kabaretts sowie Sport-, Tanz- und Diskothekenveranstaltungen), die nicht der Würdigung des jeweiligen Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter dieses Tages Rücksicht nehmen, verboten. Ebenfalls verboten ist das Betreiben von Autowaschanlagen u. a. am Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie am Volkstrauertag und Totensonntag. In diesem Jahr wird der Volkstrauertag am 15.11.2026 begangen und der Totensonntag am 22.11.2026. Alle Veranstaltungen, die am Vortag dieser Feiertage stattfinden, müssen um 05:00 Uhr beendet werden. Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Bestimmungen des § 5 FeiertG LSA Veranstaltungen durchführt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Neu ist in diesem Jahr, dass der Buß- und Bettag nicht mehr unter den erhöhten Schutz des § 5 FeiertG LSA fällt. Veranstaltungen können an diesem Tag also stattfinden. Wir danken für Hinweise in den Medien. Mit

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