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Betreff: PM: Hinweise zu Veranstaltungen
Pressemitteilung
vom: 02.11.2026
Hinweise zu Veranstaltungen
Gemäß § 5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes
Sachsen-Anhalt (FeiertG LSA) unterliegen der Karfreitag ab 05:00 Uhr, der
Volkstrauertag ab 05:00 Uhr bis 16:00 Uhr, der Totensonntag ab 05:00 Uhr
sowie der Heiligabend ab 16:00 Uhr als staatlich anerkannte Feiertage dem
erhöhten Schutz. Demzufolge sind alle öffentlichen Veranstaltungen (z. B.
Theatervorführungen, Kabaretts sowie Sport-, Tanz- und
Diskothekenveranstaltungen), die nicht der Würdigung des jeweiligen
Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf
den Charakter dieses Tages Rücksicht nehmen, verboten. Ebenfalls verboten
ist das Betreiben von Autowaschanlagen u. a. am Ostersonntag,
Pfingstsonntag sowie am Volkstrauertag und Totensonntag.
In diesem Jahr wird der Volkstrauertag am 15.11.2026 begangen und der
Totensonntag am 22.11.2026. Alle Veranstaltungen, die am Vortag dieser
Feiertage stattfinden, müssen um 05:00 Uhr beendet werden.
Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Bestimmungen des § 5 FeiertG LSA
Veranstaltungen durchführt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
Neu ist in diesem Jahr, dass der Buß- und Bettag nicht mehr unter den
erhöhten Schutz des § 5 FeiertG LSA fällt. Veranstaltungen können an
diesem Tag also stattfinden.
Wir danken für Hinweise in den Medien.
Mit
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