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Betreff: PM: Sperrungen rund um den 23. Sachsen-Anhalt-Tag vom 28.08. bis 02.09.2024 - Ergänzung
Pressemitteilung
vom: 26.08.2024
Sperrungen rund um den 23. Sachsen-Anhalt-Tag vom 28.08. bis 02.09.2024 -
Ergänzung
Der 23. Sachsen-Anhalt-Tag wird erheblichen Einfluss auf das Alltagsleben
innerhalb des Festgebietes und der angrenzenden Bereiche haben. Die
direkten Vorbereitungen während der Aufbauphase, der Durchführung und der
Nachbereitungen werden unvermeidbare Einschränkungen nach sich ziehen.
Speziell für die Anwohner*innen des inneren und äußeren Sperrkreises
werden am Festwochenende sowie an den Aufbautagen erhebliche
Verkehrsbeeinträchtigungen auftreten.
Zum Sachsen-Anhalt-Tag wird die Altstadt vom 28.08. bis zum 02.09.2024 in
den inneren und den äußeren Sperrkreis aufgeteilt
Der innere Sperrkreis ist grundsätzlich fahrzeugfrei. Auch darf hier im
öffentlichen Bereich (Straße, Parktaschen, Parkplätze) nicht geparkt
werden. Um die Sicherheit der Besucher und die Erreichbarkeit durch
Feuerwehr und Rettungsdienste zu gewährleisten, werden Fahrzeuge, die sich
während der Sperrzeiten im Festgebiet befinden, kostenpflichtig
abgeschleppt.
Lediglich außerhalb der festgesetzten Sperrzeiten haben Betroffene die
Möglichkeit, ihre Arbeitsstelle oder ihr Grundstück mit einem Fahrzeug zu
erreichen oder zu verlassen. Fahrzeuge, die während der Sperrzeiten auf
einem privaten Grundstück stehen, können dort problemlos stehen bleiben,
dürfen jedoch erst wieder zu folgenden Zeiten bewegt werden:
- Mittwoch, den 28.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 21:00 Uhr
bis 24:00 Uhr
- Donnerstag, den 29.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 21:00
Uhr bis 24:00 Uhr
- Freitag, den 30.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr
- Samstag, den 31.08.2024 von 03:00 Uhr bis 08:00 Uhr
- Sonntag, den 01.09.2024 von 03:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 22:00 Uhr
bis 24:00 Uhr
- Montag, den 02.09.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie ab 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass im gesamten inneren Sperrkreis grundsätzlich ein
Haltverbot besteht.
Betroffene des inneren Sperrkreises haben die Möglichkeit mit einer
entsprechenden Berechtigungsplakette den äußeren Sperrkreis zu befahren
und auch hier zu parken. Im äußeren Sperrkreis werden die Regelungen zu
den Bewohnerparkausweisen, Parkscheiben und Parkautomaten vom 28.08. bis
zum 02.09.2024 keine Gültigkeit besitzen.
Berechtigte des inneren und des äußeren Sperrkreises können damit im
gesamten äußeren Sperrkreis kostenfrei parken.
Weitere Hinweise zu den Verkehrseinschränkungen rund um den 23.SAT:
https://sat2024.stendal.de/anwohner/
Wir danken für Hinweise in den Medien.
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