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Betreff: PM: Sperrungen rund um den 23. Sachsen-Anhalt-Tag vom 28.08. bis 02.09.2024 - Ergänzung

Pressemitteilung vom: 26.08.2024 Sperrungen rund um den 23. Sachsen-Anhalt-Tag vom 28.08. bis 02.09.2024 - Ergänzung Der 23. Sachsen-Anhalt-Tag wird erheblichen Einfluss auf das Alltagsleben innerhalb des Festgebietes und der angrenzenden Bereiche haben. Die direkten Vorbereitungen während der Aufbauphase, der Durchführung und der Nachbereitungen werden unvermeidbare Einschränkungen nach sich ziehen. Speziell für die Anwohner*innen des inneren und äußeren Sperrkreises werden am Festwochenende sowie an den Aufbautagen erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen auftreten. Zum Sachsen-Anhalt-Tag wird die Altstadt vom 28.08. bis zum 02.09.2024 in den inneren und den äußeren Sperrkreis aufgeteilt Der innere Sperrkreis ist grundsätzlich fahrzeugfrei. Auch darf hier im öffentlichen Bereich (Straße, Parktaschen, Parkplätze) nicht geparkt werden. Um die Sicherheit der Besucher und die Erreichbarkeit durch Feuerwehr und Rettungsdienste zu gewährleisten, werden Fahrzeuge, die sich während der Sperrzeiten im Festgebiet befinden, kostenpflichtig abgeschleppt. Lediglich außerhalb der festgesetzten Sperrzeiten haben Betroffene die Möglichkeit, ihre Arbeitsstelle oder ihr Grundstück mit einem Fahrzeug zu erreichen oder zu verlassen. Fahrzeuge, die während der Sperrzeiten auf einem privaten Grundstück stehen, können dort problemlos stehen bleiben, dürfen jedoch erst wieder zu folgenden Zeiten bewegt werden: - Mittwoch, den 28.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr - Donnerstag, den 29.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr - Freitag, den 30.08.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr - Samstag, den 31.08.2024 von 03:00 Uhr bis 08:00 Uhr - Sonntag, den 01.09.2024 von 03:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr - Montag, den 02.09.2024 von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie ab 18:00 Uhr Bitte beachten Sie, dass im gesamten inneren Sperrkreis grundsätzlich ein Haltverbot besteht. Betroffene des inneren Sperrkreises haben die Möglichkeit mit einer entsprechenden Berechtigungsplakette den äußeren Sperrkreis zu befahren und auch hier zu parken. Im äußeren Sperrkreis werden die Regelungen zu den Bewohnerparkausweisen, Parkscheiben und Parkautomaten vom 28.08. bis zum 02.09.2024 keine Gültigkeit besitzen. Berechtigte des inneren und des äußeren Sperrkreises können damit im gesamten äußeren Sperrkreis kostenfrei parken. Weitere Hinweise zu den Verkehrseinschränkungen rund um den 23.SAT: https://sat2024.stendal.de/anwohner/ Wir danken für Hinweise in den Medien. …

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