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Betreff: PM: Kastrationspflicht für Katzen
Pressemitteilung
vom: 20.01.2026
Kastrationspflicht für Katzen
Zum 01.08.2023 wurde die Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal
über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen
geändert.
Die neue Regelung besagt, dass Katzenhaltende, die ihrer Katze Zugang ins
Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren
lassen müssen. Die Durchführung ist von einem Tierarzt/einer Tierärztin
schriftlich bestätigen zu lassen sowie für die Lebenszeit der Katze
aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt nicht für weniger
als fünf Monate alte Katzen.
Im Zuge der Kastration ist die Katze durch einen Transponderchip zu
kennzeichnen und in einem Heimtierregister registrieren zu lassen. Diese
Regelung gilt nur für Katzen, welche nach dem 01.08.2023 geboren wurden.
Für die Zucht von Katzen können auf Antrag Ausnahmen von der
Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung
der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig der Kastration, Kennzeichnung und
Registrierung von Katzen nicht nachkommt, wenn diesen Zugang ins Freie
gewährt wird. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu
5.000 Euro geahndet werden.
Warum wurde diese Regelung erlassen? Die Beweggründe werden hier
dargestellt:
Die Katze ist beliebteste Haustier in Deutschland. Im Jahr 2021 lebten
rund 16,7 Millionen Hauskatzen in den Haushalten Deutschlands meist
glücklich und zufrieden bei Menschen, die sich um sie kümmern und sie
versorgen. Doch neben diesen rund 16,7 Millionen Katzen streunen
unversorgt und häufig infiziert mit tödlichen Erkrankungen noch
schätzungsweise zwei Millionen ausgesetzte oder fortgelaufene Katzen und
deren Nachkommen durch Städte und Gemeinden.
Kaum sieben Monate alt vermehren sich die Tiere unkontrolliert - auch mit
Hauskatzen, deren Besitzer*innen sich der Verantwortung nicht bewusst sind
und ihrem unkastrierten Tier Freilauf gewähren. Eine weibliche Katze kann
bis zu zwei Mal pro Jahr Junge bekommen. Pro Wurf kommen dabei
durchschnittlich zwei bis sechs Kitten zur Welt. Bekommt eine Katze
innerhalb eines Jahres beispielsweise acht Junge und diese vermehren sich
im gleichen Tempo, sind es nach zwei Jahren bereits 40 Katzen. Nach vier
Jahren haben bereits 1.000 Katzen das Licht der Welt erblickt.
Unerwünschte Katzenwelpen werden dann leider häufig getötet, einfach
ausgesetzt oder gelangen bestenfalls ins Tierheim. Doch die Tierheime sind
deutschlandweit schon jetzt hoffnungslos überfüllt und der jährlichen Flut
weiterer Katzenbabys nicht mehr gewachsen. Der Mensch steht deshalb in der
Pflicht, die unkontrollierte Fortpflanzung zu stoppen. Die Kastration ist
dafür das beste Mittel. Nur so kann Katzenelend beseitigt und der
Verbreitung von Erkrankungen vorgebeugt werden.
Weiterhin gefährden freilaufende Katzen die einheimische
Singvogelpopulation. Sowohl Hauskatzen als auch ihre verwilderten
Artgenossen gehen auf die Pirsch und erbeuten Vögel, aber auch andere
Wildtiere wie größere Insekten, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger. Auch
Singvögel gehören zum Beutespektrum. Wie das Institut für Haustierkunde
der Universität Kiel ermittelt hat, machen sie immerhin gut zwanzig
Prozent der Beutetiere aus.
Trotz jahrtausendelanger Domestikation ist die Katze ein Raubtier
geblieben und hat viele Eigenschaften ihrer wilden Stammform bewahrt. So
lassen Katzen das Jagen nicht, auch wenn sie gut mit Futter versorgt sind
und es eigentlich nicht nötig hätten, auf Nahrungssuche zu gehen. Weniger
streunende Katzen bedeuten also auch weniger getötete Vögel.
Insbesondere dann, wenn es sich um eine erhebliche Anzahl freilebender
Katzen innerhalb einer Kommune handelt, erhöht sich die Gefahr der
Ausbreitung von Krankheitserregern beziehungsweise der Belästigung der
Bevölkerung. Aufgrund ihres häufig schlechten Allgemeinzustandes – bedingt
durch Stress, Ernährungsmängel, Infektionskrankheiten, Parasitenbefall
usw. – können freilebende Katzen eine große Anzahl an Krankheitserregern
ausscheiden und daher auch an einer Übertragung von Infektionskrankheiten
und Parasiten auf Katzen aus Privathaushalten beteiligt sein. Zudem kann,
neben einer möglicherweise vorhandenen moralischen und hygienischen
Belästigung der Bevölkerung, eine Zoonose-Gefahr für den Menschen nicht
ausgeschlossen werden (durch Endo- und Ektoparasiten, Hautpilze,
bakterielle und virale Erreger, beispielsweise von Bartonellose
(Bakteriengattung) und gegebenenfalls sogar Tollwut).
In Deutschland gibt es bislang noch keine bundesweite Vorgabe, deshalb ist
eine Regelung auf kommunaler Ebene notwendig.
Personen, die sich eine Katze anschaffen, egal ob ein männliches oder ein
weibliches Tier, welches nach dem 01.08.2023 geboren wird, müssen also
zukünftig die Kosten für eine Kastration und Kennzeichnung mit einem
Transponderchip einplanen. Die Registrierung bei einem Heimtierregister
ist im Übrigen kostenlos und hilft, vermisste Tiere zu ihren Besitzern
zurückzubringen.
Im Januar und Februar ist die beste Zeit, um Katzen - sofern sie älter als
fünf Monate sind - zu kastrieren, um die Kittenflut im Frühjahr und Sommer
zu verhindern.
Wir danken für Hinweise in den Medien.
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