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Betreff: PM: Zu beachten bei Schnee und Kälte

Pressemitteilung vom: 26.01.2026 Zu beachten bei Schnee und Kälte Angesichts der nun schon länger anhaltenden Minusgrade und des Schneefalls macht die Hansestadt Stendal noch einmal auf § 8 der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen aufmerksam. Demnach ist das Betreten von Eisflächen auf allen Gewässern im Gebiet der Hansestadt Stendal, inklusive der Ortsteile, verboten. Es ist untersagt, Eisflächen mit Fahrzeugen zu befahren, Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen. Zur eigenen Sicherheit sollte der Winter auf sicherem Untergrund genossen werden. An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf dem Dach liegende Schneemassen, die den Umständen nach eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, unverzüglich zu entfernen oder Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen oder durch das Aufstellen von Warnzeichen seitens des Ordnungspflichtigen zu treffen (§ 6 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal über das Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen). Wir danken für Hinweise in den Medien. Mit

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