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Von: Redaktion Stendal
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An: Unsere Redaktion
Betreff: PM: Zu beachten bei Schnee und Kälte
Pressemitteilung
vom: 26.01.2026
Zu beachten bei Schnee und Kälte
Angesichts der nun schon länger anhaltenden Minusgrade und des Schneefalls
macht die Hansestadt Stendal noch einmal auf § 8 der
Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal über das Verhalten auf
öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen aufmerksam. Demnach ist
das Betreten von Eisflächen auf allen Gewässern im Gebiet der Hansestadt
Stendal, inklusive der Ortsteile, verboten. Es ist untersagt, Eisflächen
mit Fahrzeugen zu befahren, Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu
entnehmen. Zur eigenen Sicherheit sollte der Winter auf sicherem
Untergrund genossen werden.
An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, sind Eiszapfen,
Schneeüberhänge und auf dem Dach liegende Schneemassen, die den Umständen
nach eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, unverzüglich zu
entfernen oder Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen oder durch das
Aufstellen von Warnzeichen seitens des Ordnungspflichtigen zu treffen (§ 6
Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Stendal über das
Verhalten auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen).
Wir danken für Hinweise in den Medien.
Mit
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