Stendal führt ab 2027 eine Beherbergungssteuer ein
1,50 Euro je Übernachtungsgast und Übernachtung auf kostenpflichtige Übernachtungen, mit Befreiung für Kinder bis 14
Die Hansestadt Stendal führt zum 1. Januar 2027 eine Beherbergungssteuer ein. Sie wird auf kostenpflichtige Übernachtungen im Stadtgebiet und in den Ortschaften erhoben und beträgt 1,50 Euro je Beherbergungsgast und je Übernachtung.
Welche Übernachtungsangebote betroffen sind
Die Steuer betrifft unter anderem Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte, Gästewohnungen, Zimmervermietungen, Privatzimmer, Privatwohnungen, Campingplätze sowie vergleichbare Angebote, sofern kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten gegen Entgelt bereitgestellt werden.
Nach Angaben der Stadt stellt die Hansestadt Stendal Gästen eine öffentliche und öffentlich geförderte Infrastruktur sowie vielfältige Einrichtungen und Angebote zur Verfügung. Die Beherbergungssteuer soll einen Beitrag zur Finanzierung der damit verbundenen Aufwendungen leisten.
Ausnahmen und Befreiungen
Von der Steuer befreit sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen ist nicht vorgesehen.
Ausgenommen sind nach Angaben der Stadt auf Dauer angelegte Beherbergungen. Das gilt, wenn die Überlassung nach der bei Beginn des Aufenthalts bestehenden Vereinbarung für mehr als sechs Monate vorgesehen ist und tatsächlich über diesen Zeitraum hinaus andauert.
Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber
Die Betreiberinnen und Betreiber der Beherbergungseinrichtungen ziehen die Steuer bei Abreise der Gäste ein und führen sie an die Hansestadt Stendal ab.
Die Steueranmeldung erfolgt grundsätzlich quartalsweise. Sie ist jeweils bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen. Kleinere Beherbergungseinrichtungen können unter den in der Satzung erläuterten Voraussetzungen eine jährliche Anmeldung beantragen.
Fristen und Formulare
Bereits zum 1. Januar 2027 bestehende Beherbergungseinrichtungen müssen der Hansestadt Stendal bis zum 31. März 2027 angezeigt werden. Bei Aufnahme, Aufgabe oder Änderung des Betriebs gilt grundsätzlich eine Anzeigefrist von einem Monat.
Die erforderlichen Formulare stehen im Serviceportal der Hansestadt Stendal bereit. Eine digitale Einreichung soll nach Registrierung spätestens ab Dezember 2026 möglich sein.
Weitere Informationen, ein Merkblatt sowie die Formulare sind im Serviceportal abrufbar: Serviceportal der Hansestadt Stendal.
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