Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ in Weißenfels festgelegt

Festlegung für 15 Jahre mit städtebaulichen Vorgaben, Fördermöglichkeiten und steuerlichen Begünstigungen

Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes „Neustadt Gründerzeit“ lohnen sich Sanierungen.
Mit der Festlegung des Sanierungsgebietes „Neustadt Gründerzeit“ lohnen sich Sanierungen.Foto: Katharina Vokoun/ Stadt Weißenfels

In der Weißenfelser Neustadt ist am 31. Juli 2026 das Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ gestartet. Damit gelten für das Quartier in den kommenden 15 Jahren besondere städtebaurechtliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten.

Ziel der Sanierung

Mit der Festsetzung des Sanierungsgebietes soll die städtebauliche Qualität des Gründerzeitquartiers gesichert und weiterentwickelt werden. Nach Angaben der Stadt sollen bauliche Mängel beseitigt und das Gebiet zu einem modernen, funktionsfähigen Wohn- und Arbeitsort mit hoher baulicher Qualität, attraktiven Grünanlagen und Freiflächen entwickelt werden. Dabei soll die städtebauliche Struktur erhalten bleiben. Auch der Gebietscharakter als Wohn- und Arbeitsort mit sozialer Mischung soll gewahrt werden.

Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von 45,3 Hektar. Eingeschlossen sind die Gründerzeitquartiere. Ausgenommen sind die Schlachthofstraße, das gewerblich geprägte Quartier Nordstraße und Weinbergstraße sowie der soziale Infrastrukturbereich Novalisstraße, Körnerstraße und Müllnerstraße. Zu den stadtbildprägenden und identitätsstiftenden Objekten im Gebiet zählen außerdem das Gloria, das Intex und das Kulturhaus.

Chancen für Eigentümer und Investoren

Die Festsetzung des Sanierungsgebietes schafft die Grundlage für steuerliche Begünstigungen bei Sanierungen und eröffnet den Zugang zu Fördermitteln. Davon sollen nach dem Willen der Stadt nicht nur kommunale Vorhaben profitieren, sondern auch private Sanierungsvorhaben. Die Stadt Weißenfels setzt dabei auf die Beteiligung von Eigentümern, Investoren, Familien und anderen Menschen, die das Quartier mitgestalten möchten.

Genannt werden in der Mitteilung unter anderem sanierungswillige Eigentümerinnen und Eigentümer, Investorinnen und Investoren, Familien, junge Menschen, Eigentümergemeinschaften sowie Handwerkerinnen und Handwerker, Architektinnen und Architekten und Künstlerinnen und Künstler.

Steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten

Im Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“ können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich deutlich höher abgeschrieben werden als bei gewöhnlichen Immobilien. Die steuerliche Begünstigung gilt für selbstgenutztes Wohneigentum über zehn Jahre und für vermietete Immobilien über zwölf Jahre. Auch bestimmte Erhaltungsmaßnahmen und laufende Instandsetzungsarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich ist nach Angaben der Stadt die Nutzung von Förderprogrammen denkbar, etwa über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Als Beispiel nennt die Mitteilung gemeinsam veranlagte Ehepaare mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen zwischen 70.000 und 80.000 Euro. Durch die Abschreibungen könne sich das zu versteuernde Einkommen senken und damit auch die monatliche Belastung durch einen Kredit verringern.

Was vor Baubeginn zu beachten ist

Wer von den Vorteilen profitieren will, muss vorab eine Bescheinigung der Stadt Weißenfels erhalten. Darin wird bestätigt, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt und die Maßnahmen den städtebaulichen Zielen entsprechen. Deshalb müssen die baulichen Planungen und Maßnahmen frühzeitig vor Baubeginn mit der Stadtplanung, dem Amt für Bauaufsicht und der Denkmalschutzbehörde der Stadt Weißenfels abgestimmt werden.

Außerdem fordert die Stadt vor Baubeginn den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beauftragte Sanierungsträger begleiten Investorinnen und Investoren bei ihrem Bauvorhaben und unterstützen sie bei Fragen rund um Planung, Genehmigung und den Sanierungsprozess.

Luxussanierungen, Neubauanteile und Dachausbauten sowie nicht genehmigte Maßnahmen sind nicht förderfähig und nicht steuerlich abzugsfähig. Die steuerliche Beurteilung obliegt der Finanzbehörde. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt ratsam ist. Rechtsverbindliche Auskünfte oder steuerliche Berechnungen kann die Kommune nicht geben.

Auswirkungen für die Stadt

Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes erhält die Stadt Weißenfels nach eigenen Angaben auch eine weitreichendere Handhabe gegenüber Immobilienspekulanten und untätigen Privateigentümern. Oberbürgermeister Martin Papke kündigte öffentlich an, härtere Bandagen anzulegen und Sanierungsverpflichtungen auszusprechen.

Ein weiterer Vorteil für die Kommune: Die Stadt Weißenfels wird im Grundbuch als berechtigte Stelle eingetragen. Ein Immobilienverkauf im Sanierungsgebiet ist damit nur mit Zustimmung der Kommune möglich. Nach Angaben der Stadt soll so verhindert werden, dass Immobilien zu überhöhten Preisen an spekulative Investoren veräußert werden. Stattdessen behält die Stadt die Kontrolle darüber, wer Eigentümer wird, und kann gezielt sanierungswillige Privatpersonen, Familien oder lokale Handwerksbetriebe bevorzugen.

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