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Dauerstandplätze für den Wochenmarkt 2027 auf dem Marktplatz Stendal
Die Hansestadt Stendal vergibt Dauerstandplätze für den Wochenmarkt.
Die Stadt vergibt die Plätze auf Grundlage der Wochenmarktsatzung.
Der Zeitraum der Vergabe läuft vom 1. Januar 2027.
Der Zeitraum der Vergabe läuft bis 31. Dezember 2027.
Der Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz der Hansestadt Stendal statt.
Die Vergabe steht unter einem Vorbehalt.
Der Vorbehalt gilt für einen Beschluss des Stadtrates.
Der Vorbehalt gilt für das integrierte Verkehrskonzept.
Im Vertragszeitraum kann der Markt auf einen alternativen Standort verlegt werden.
Marktzeiten
Der Wochenmarkt ist mittwochs geöffnet.
Die Öffnungszeit am Mittwoch beginnt um 9.00 Uhr.
Die Öffnungszeit am Mittwoch endet um 15.00 Uhr.
Der Wochenmarkt ist freitags geöffnet.
Die Öffnungszeit am Freitag beginnt um 8.00 Uhr.
Die Öffnungszeit am Freitag endet um 14.00 Uhr.
Der Wochenmarkt findet freitags nur statt, wenn ausreichend Bewerbungen eingehen.
Sortiment
Das Sortiment wird an beiden Tagen gleich festgelegt.
Die Stadt legt das Sortiment über Anlage 1 der Wochenmarktsatzung fest.
Standmaße
Die maximale Standlänge beträgt in der Regel 6 Meter.
Die maximale Standtiefe beträgt höchstens 3 Meter.
Unterlagen für die Bewerbung
Für die Bewerbung fordert die Hansestadt Stendal mehrere Unterlagen.
- Eine Gewerbeanzeige muss eingereicht werden.
- Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung muss eingereicht werden.
- Die Bewerbung muss Art und Größe des Standes enthalten.
- Die Bewerbung muss Standtage benennen.
- Die Bewerbung muss den Strombedarf angeben.
- Eine Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
Bewerbungsfrist und Einreichung
Bewerbungen müssen bis zum 23. Oktober 2026 eingereicht werden.
Die Stadt nimmt Bewerbungen im geschlossenen Umschlag entgegen.
Der Umschlag geht an die Hansestadt Stendal.
Die Abteilung lautet Abteilung Ordnung.
Die Abteilung lautet Allg.
Gefahrenabwehr.
Die Abteilung lautet Markt.
Die Anschrift lautet Markt 14/15.
Die Postleitzahl lautet 39576.
Die Bewerbungsunterlagen gehen an Hansestadt Stendal.
Unvollständige Bewerbungen kann die Hansestadt Stendal nicht berücksichtigen.
Zu spät eingereichte Anträge kann die Hansestadt Stendal nicht berücksichtigen.