Erhöhter Schutz gesetzlich anerkannter Feiertage in Sachsen-Anhalt: Regeln für öffentliche Veranstaltungen
Hinweise zu Volkstrauertag und Totensonntag sowie Veränderungen beim Buß- und Bettag
Das Land Sachsen-Anhalt weist auf geltende Regelungen für Veranstaltungen an gesetzlichen Feiertagen hin. Nach § 5 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt unterliegen Karfreitag ab 05:00 Uhr, der Volkstrauertag ab 05:00 Uhr bis 16:00 Uhr, der Totensonntag ab 05:00 Uhr sowie der Heiligabend ab 16:00 Uhr als staatlich anerkannte Feiertage einem erhöhten Schutz.
Veranstaltungen an geschützten Tagen eingeschränkt
Öffentliche Veranstaltungen wie etwa Theatervorführungen, Kabaretts sowie Sport-, Tanz- und Diskothekenveranstaltungen sind verboten, wenn sie nicht der Würdigung des jeweiligen Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Ebenfalls untersagt ist das Betreiben von Autowaschanlagen unter anderem am Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie am Volkstrauertag und Totensonntag.
Termine im Jahr 2026
In diesem Jahr wird der Volkstrauertag am 15.11.2026 begangen, der Totensonntag am 22.11.2026. Alle Veranstaltungen, die am Vortag dieser Feiertage stattfinden, müssen jeweils um 05:00 Uhr beendet werden.
Folgen bei Verstößen
Wer gegen die Bestimmungen des § 5 FeiertG LSA Veranstaltungen durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro geahndet werden.
Buß- und Bettag nicht mehr erfasst
Neu ist in diesem Jahr, dass der Buß- und Bettag nicht mehr unter den erhöhten Schutz des § 5 FeiertG LSA fällt. Veranstaltungen können an diesem Tag daher stattfinden.
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