Altmarkkreis sucht Träger für Erziehungs- und Familienberatung
Der Altmarkkreis Salzwedel sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Erziehungs- und Familienberatung im gesamten Kreisgebiet. Das offene Interessenbekundungsverfahren umfasst neben der Erziehungsberatung auch die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie sowie den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Zum Leistungsangebot gehören außerdem Beratungen bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung, zur Personensorge und zum Umgangsrecht einschließlich begleitetem Umgang sowie Hilfen zur Erziehung und Beratung junger Volljähriger. Vorgesehen ist auch eine gerichtsnahe Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027 ist ein Budget von 387.000 Euro vorgesehen. Der Landkreis beabsichtigt, zum 1. Juli 2027 einen Leistungsvertrag abzuschließen. Wegen des verkürzten Leistungszeitraums wird das Budget anteilig reduziert. Aussichtsreiche Bewerber sollen zu einem vertiefenden Gespräch eingeladen werden.
Interessenbekundungen bis 15. Januar
Anerkannte Träger können ihre Interessenbekundung bis zum 15. Januar 2027 einreichen. Zur Fristwahrung kann sie vorab per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die postalische Übersendung ist an das Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel, zu richten.
Nachfragen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an [email protected] möglich. Der vollständige Aufruf mit Leistungsbeschreibung, Checkliste und Bewertungsmatrix steht auf der Website des Altmarkkreises Salzwedelexterner Link, öffnet ein neues Fenster. Dort sollen auch Aktualisierungen zum Verfahren veröffentlicht werden.
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