Buß- und Bettag fällt 2026 aus erhöhtem Feiertagsschutz

In Stendal dürfen Veranstaltungen am Buß- und Bettag stattfinden. Für andere Feiertage gelten weiterhin besondere Schutzzeiten und Verbote; Verstöße können bis zu 1.500 Euro kosten.

Von Redaktion Stendal1 Min. Lesezeit

Der Buß- und Bettag fällt in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr nicht mehr unter den erhöhten Schutz nach § 5 des Feiertagsgesetzes. Veranstaltungen können an diesem Tag stattfinden. Darauf weist die Hansestadt Stendal hin.

Weiterhin besonders geschützt sind Karfreitag ab 5 Uhr, der Volkstrauertag am 15. November ab 5 Uhr bis 16 Uhr, der Totensonntag am 22. November ab 5 Uhr sowie Heiligabend ab 16 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen, die nicht der Würdigung des jeweiligen Feiertags oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen, sind in diesen Zeiträumen verboten. Die Regelung betrifft laut Mitteilung beispielsweise Theater, Kabarett sowie Sport-, Tanz- und Diskothekenveranstaltungen.

Veranstaltungen am Vortag von Volkstrauertag und Totensonntag müssen jeweils um 5 Uhr beendet sein. Auch Autowaschanlagen dürfen unter anderem an diesen beiden Feiertagen nicht betrieben werden.

Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig. Möglich ist eine Geldbuße von bis zu 1.500 Euro.

Weitere Hintergründe zu den Feiertagsregeln und ihren Schutzzeiten finden sich in unserem früheren Bericht zum erhöhten Schutz gesetzlich anerkannter Feiertage in Sachsen-Anhaltexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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